|
|
|
|
|
|
Jedes Speichern von Bilddaten seitens des Empfängers bedeutet ein Einverständnis mit unseren Liefer- und Haftungsbedingungen.
Jegliche Veröffentlichung von Fotos oder Teilen davon ist honorarpflichtig. Ohne Honorarabsprache gelten die aktuellen Preisempfehlungen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive (SAB). www.sab-photo.ch.
Die Eigentumsrechte an Bildmaterial, an allenfalls versandten Speichermedien und darauf enthaltenen Daten bleiben beim Fotografen.
Das Urheberrecht verbleibt immer beim Fotografen. Der Empfänger erwirbt durch die Honorarzahlung nur das Recht auf eine einmalige Nutzung des Bildmaterials im Rahmen des vereinbarten Zwecks.
Bei jeder Art von Veröffentlichung sind die Fotos unmittelbar beim Foto mit dem Namen des Archivs Picturebâle und des Fotografen zu kennzeichnen. (Bsp: Foto: Picturebâle oder PICTUREBALE/Claude Giger). Die Nennung des Archivs ist obligatorisch.
Nach Veröffentlichung ist dem Bildarchiv (Picturebâle) ein Belegexemplar zuzusenden.
Das Bildmaterial darf weder weitergegeben, dupliziert, noch auf elektronischen Datenträgern länger als für die jeweilige Produktion notwendig archiviert werden.
Ohne Rücksprache mit dem Fotografen dürfen die Bilder auf keine Art und Weise verändert werden. (insbesondere Fotomontagen und Ausschnitte)
Sofern Dritten am Bildmaterial weitere Urheber- oder Persönlichkeitsrechte zustehen (zB. Kunstwerke, Personenbilder), ist der Empfänger für den Erwerb der entsprechenden Rechte verantwortlich und haftet auch im Innenverhältnis für allfällige Ansprüche Dritter.
Für Ansprüche, die entstehen, wenn Fotos entgegen der Aussage der Bildlegende oder den explizit angegebenden Verwendungsbeschränkungen verwendet werden, übernehmen wir keine Haftung.
Sollte uns durch Zuwiderhandlung gegen obige Bestimmungen ein Schaden entstehen, behalten wir uns eine Regressnahme vor.
Bei unberechtigter Verwendung des Bildmaterials schuldet der Empfänger zusätzlich zur ordentlichen Honorierung eine Konventionalstrafe von CHF 2000.--
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt nach Wahl des Fotografen als Gerichtsstand sein Wohnsitz oder der Sitz des Empfängers.
| |
|
|
|